Aufforstung

Dazu gehören die neuen Aufforstungen sowie Verjüngungen des Waldes. Die Sortenauswahl, die Pflege der Plantagen und die Vorschriften für die Holzproduktion sind relativ streng. Wir empfehlen, die örtlichen Forstbehörden über die Möglichkeiten zu konsultieren.

Kurzumtriebsplantage ‚Energieholz‘

Pflanzungen, die typischerweise auf Ackerland angelegt, wo Holz für Energiezwecke erzeugt wird (Chips, Brennholz). Für beide Zwecke empfehlen wir unsere ‚Corvinus‘ Weide und unsere ‚Turbo‘ Robiniesorten, die wachsen schneller als herkömmliche Sorten, um die gewünschte Zielgröße schneller zu erreichen.

Technologietransfer

Eine seriöse Ebene der Zusammenarbeit, wenn bei der Anbautechnologie des Vermehrungsmaterials, das technische und technologische Know-how im Rahmen einer Lizenzvereinbarung übertragen werden. Nachher können Sie Vermehrungsgut von unseren patentgeschützten Sorten an Ihren Standorten selbst herstellen. In diesem Fall werden individuelle Vereinbarungen geschlossen.

Kurzumtriebsplantage Industrieholz

Pflanzungen, die in einem breiten Netzwerk mit intensiven Anbautechnologien mit speziell für diesen Zweck vermehrten Sorten selektiert wurden, mit dem Ziel, Industrieholz höchster Qualität in kürzester Zeit herzustellen. Diese Investitionen sind aufgrund des teureren vegetativen Vermehrungsmaterials in der Regel kostenintensiv, aber auch die erwarteten Erträge und der Kapitalertrag sind um Größenordnungen höher als bei der Verwendung üblicher Sorten. Unser Unternehmen bietet einzigartige Sorten für die Errichtung von ertragreichen industriellen Holzplantagen an (siehe die Sortengruppen  Robinia pseudoacacia ‚Turbo Obelisk‘, Salix alba Corvinus‘).

„Free Handlung“ Wald (in Ungarn)

Ein registrierter Wald in der Nationales Waldlager, per Definition eine Waldfläche. Wenn eine solche Fläche für den landwirtschaftlichen Anbau registriert ist, müssen die örtlichen Forstbehörden benachrichtigt werden. Im Falle der Einführung eines Waldes mit „freiem Umschlag“ muss dem Antrag ein vereinfachter Aufforstungs- und Umsetzungsplan beigefügt sein, der von qualifiziertem Forstpersonal mit Hochschulausbildung erstellt wird. Es ist ein Antrag an die Forstbehörde erforderlich, um die Umsetzung zu ermöglichen, und die Lizenz ist 5 Jahre nach Erteilung gültig.

Die Forstbehörden müssen 21 Tage vor Beginn einer vollständigen oder teilweisen Ernte des Holzvorrats und innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung informiert werden.

Wald ‘Freie Handlung‘ Wald
Nur der Waldbewirtschafter darf Bestände ernten Eigentümer oder Landnutzer können Holz ernten
Waldplanung ist für die Landwirtschaft obligatorisch Waldplanung ist nicht notwendig, es ist frei selbstverwaltend
Genehmigung für forstwirtschaftliche Aktivitäten erforderlich Für forstwirtschaftliche Aktivitäten ist eine Benachrichtigung erforderlich
Aufforstung ist obligatorisch Aufforstung ist nicht notwendig
Anbauzweigwechsel nur gegen Bezahlung oder Ersatzaufforstung Anbau Filialwechsel ohne Bezahlung oder Ersatzveredelung
Es gibt Unterstützung Es ist nicht förderfähig